Freie Gärten? Derzeit verfügen wir über keine freien Gärten!

Auf unserer Bewerberliste stehen 45 Interessierte für eine evtl. freiwerdene Gartenparzelle. Eine längere Wartezeit ist daher zu erwarten. Es könnte also durchaus drei bis vier Jahre dauern, bis wir einen passenden Garten vergeben können.

Folgende Überlegungen sollten Sie sich vorher machen…

Der Erwerb eines Kleingartens in unseren Kleingartenverein beinhaltet Rechte und Pflichten eines jeden Vereinsmitgliedes.

Zum einen, ist es die Pflege der eigenen Parzelle, das kameradschaftliche Miteinander und der jährliche Beitrag für Umlage, Pacht, Mitgliedsbeiträge etc. Zum anderen ist da die Familie und / oder Freunde / oder der Beruf, die ihren Tribut fordern.

In diesem Zusammenhang stellen Sie sich die nachfolgenden Fragen…

  • Würde ich bereit sein, meine Parzelle zu pflegen und die Vereinssatzung sowie die Gartenbauordnung in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten?
  • Habe ich Lust und Zeit einen Garten langfristig zu bewirtschaften?
  • Würde mein Partner und / oder meine Kinder sich über einen Garten freuen und gerne mitmachen?
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
  • Kann ich die jährlichen Kosten tragen?
  • Wie viel kann ich für einen Garten als Ablösesumme zahlen?

Was wir als Verein nicht haben wollen …

  • (Party – ) GärtnerInnen, die Ihren Kleingarten überwiegend als „Party Location“ bzw. für Feste nutzen.
  • GärtnerInnen, die immer aufgefordert werden müssen, Ihren Kleingarten zu pflegen.
  • GärtnerInnen, die sich nicht an die gültige Gartenbauordnung halten.
  • GärtnerInnen, die nicht pünktlich Ihre Jahresrechnung bezahlen.

…. Was wir als Verein haben wollen.

  • GärtnerInnen, die sich an die gültige Garten- und Bauordnung halten.
  • GärtnerInnen, die Ihren Kleingarten dauerhaft pflegen.
  • GärtnerInnen, die sich mit Ihrer Familie ins Vereinsleben einbringen.
  • GärtnerInnen mit der Bereitschaft zum kulturellen Austausch.
  • GärtnerInnen die Vielfalt von Obst und Gemüse genauso schätzen und schützen wie die der Arten.     

… worüber wir uns als Verein freuen.

  • GärtnerInnen, die bereit zum umweltbewussten naturnahen Gärtnern sind.
  • GärtnerInnen mit neuen Ideen.
  • GärtnerInnen, die auch bereit sind, mal etwas mehr zu tun.

Wie erhalte ich einen Garten.

Nun, zuerst einmal wird ein Garten frei, das heisst, bisherige PächterInnen haben einen Antrag auf Wertermittlung gestellt und eine Kündigung ausgesprochen. Die Wertermittlung wird von neutralen Personen, die vom Stadtverband Krefeld der Kleingärtner e.V. bestellt und beauftragt werden, erstellt.

Alle in unserer „Warteliste“ stehenden BewerberInnen, deren vorher angegebene Preisvorstellung mit dem ermittelten Wert aus dem Gutachten des zu vergebenen Gartens übereinstimmen, werden von uns eingeladen, diesen von aussen zu besichtigen.

Nach Bekundung von weiterem Interesse wird ein Termin (in Anwesenheit der vormaligen PächterInnen) mit den verbleibenden BewerberInnen vereinbart, um das Innere der Laube etc. zu erkunden. Hierbei können Fragen und auch Angebote zu privaten Geräten, Möbeln etc. gemacht werden.

Die Unterlagen der BewerberInnen, die danach weiter Interesse zeigen, werden nun dem erweiterten Vorstand vorgelegt, der zu entscheiden hat, wer den Garten erhalten soll (falls es mehrere BewerberInnen geben sollte).

Ist die Entscheidung gefallen, werden neue und alte PächterInnen gemeinsam zur Vertragsunterzeichnung eingeladen und der Übernahmetermin festgelegt, gleichzeitig werden Strom- und Wasserverbrauchsdaten (falls Anschlüsse vorhanden sind) abgelesen.

Nach sofortiger Begleichung aller Rechnungen werden schliesslich die Schlüssel übergeben und der gärtnerischen Tätigkeit steht nichts mehr im Wege.

Download

Garten - und Bauordnung der Stadt Krefeld

12.02.2022 | 47 kB | PDF-Dokument | externer Link

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

12.02.2022 | externer Link

Bewerbungsformular um einen Kleingarten

12.02.2022 | 207 kB | PDF-Formular

PDF

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