Gartenpraxis - Nutzgartenfläche im Kleingarten

Was das BKleingG sagt und wie es wirklich ist

Einen Kleingarten in einem Gartenbauverein erhält man nur, wenn man auch kleingärtnerisch tätig werden will. Was heisst das nun? Irgendwo hatte man gehört, es gäbe die sogenannte 3-Drittel-Ordnung….. also ein Drittel bebaute Fläche, ein Drittel Ziergarten und und ein Drittel Nutzgarten.

Und wie sollte ein Nutzgarten aussehen? Vorrangig werden es einjährige Pflanzen sein, zB. Tomaten oder Zwiebeln und Kohl. Aber zur Hälfte dürfen es auch mehrjährige Nutzpflanzen sein, also Obstbäume und -sträucher. Erdbeeren gehören auch dazu.

Komposter, Früh- bzw. Hochbeete und Gewächshäuser gehören ebenso zum Nutzgarten.